AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden AGB gelten für meinen Beratungsvertrag Supervision/Coaching. Sie werden dem/der Auftraggeber/in vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot des Auftragnehmers ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrags. 

§ 1        Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses

a)             Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die Anliegen, relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen (§ 1 des Beratungsvertrag Supervision/Coaching) für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung werden die künftigen Supervisand/innen bzw. Coachees und andere involvierte Funktionsträger der Organisation oder Organisationseinheit, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen (z.B. Auftraggeber, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche). Hierüber wird eine gemeinsame Vereinbarung hergestellt. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der Auftragnehmer in Abstimmung mit den Supervisand/innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann, oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.

b)             In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und zum Abschluss des im Vertrag vereinbarten Zeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions-/Coachingprozesses statt, die der Auftragnehmer gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.

§ 2        Qualität und Tätigkeit

a)              Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung. Er ist dabei den Standards und „Ethischen Richtlinien“ der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF) verpflichtet. Dies ist sein Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsdienstleistungen.

b)              Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des/der Auftraggeber/in einzusetzen. Er ist verpflichtet, dem/der Auftraggeber/in mitzuteilen, wenn er sich selbst nicht mehr in der Lage sieht, die Dienstleistung fachgerecht zum vereinbarten Ziel zu führen.

c)              Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität seiner Arbeit regelmäßig geeignete Maßnahmen, wie Kontroll-Supervisionen, Intervision, kollegiale Beratung, besuch von Fortbildungen und Fachtagungen durchzuführen.

§ 3        Beteiligung Dritter am Vertrag

Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die ggf. von ihm/ihr benannten Personen, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.

§ 4        Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme

a)              Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den/die Auftraggeber/in zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf der Auftragnehmer der vorherigen Zustimmung des/der Auftraggeber/in. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne einen Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Schweigepflicht gegenüber der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.

b)              Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse aus seiner Arbeit für den jeweiligen Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung für seine professionellen Zwecke zu verwenden.

c)              Der/die Auftraggeber/in stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem/der Auftraggeber/in vorbehalten, dem Auftragnehmer insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.

d)              Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.

e)              Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er gem. § 3, c verpflichtet ist, an den/die Auftraggeber/in herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

f)               Organisationsintern verhält sich der Auftragnehmer nach dem Grundsatz, dass die persönlichen Themen der Supervisand/innen bzw. Coachees zu wahren sind. Hinsichtlich struktureller und organisatorischer Themen besteht jedoch Transparenz, sofern sie durch die Supervisand/innen bzw. Coachees kommuniziert werden.

§ 5            Datenschutz, DSGVO, Einwilligung

a)              Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem Auftragnehmer erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.

b)             Der Supervisor legt (elektronische) Akten an. Er stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.

c)              Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Supervisor Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggeber ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann. Der Auftragnehmer wird die Supervisand/innen bzw. Coachees zum Beginn der Beratung darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. 

d)              Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den/die Auftraggeber/in eintreten. Ein Widerruf kann per E- Mail erfolgen. 

§ 6            Zahlungsfrist

                  Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

§ 7            Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien

a)              Sagt der/die Auftraggeber/in einen vereinbarten Beratungs- oder Fortbildungstermin weniger als 48 Stunden vor seinem Beginn ab, sind 50% vom vereinbarten Honorar als Ausfallgebühr fällig.

c)              Sagt der Auftragnehmer einen Beratungs- oder Fortbildungstermin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihm anzubieten.

§ 8            Nebenabreden und Vertragsänderungen

                  Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9            Gerichtstand

                  Sofern der Auftragnehmer keinen Wohnsitz im Inland begründet oder aber diesen Aufgegeben hat, so ist für den Gerichtsstand der Sitz des/der Auftraggeber/in maßgebend.

§ 10         Salvatorische Klausel

                  Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.